Die 10 Dinge, die wir bei der Übernahme eines Weinguts unglaublich fanden

Les 10 choses qu’on a trouvées dingues en reprenant un domaine viticole

Hallo zusammen, hier ist Sophie von Oé! 

Im Sommer 2024 haben wir unser erstes Weingut gekauft, das Domaine Oé de la Chapelle Saint-Pierre. Auf diesen 6 Hektar im Rhônetal produzieren wir Côtes-du-Rhône und IGP Méditerranée. Wir arbeiten mit den ehemaligen Eigentümern Élise und Yann sowie mit Christian, unserem Winzer, zusammen. 

Wir wollten selbst Produzenten werden und mit beiden Beinen auf dem Boden stehen, um unsere Partnerwinzer besser begleiten und unterstützen zu können und konkreter zur Zukunft des Weinbaus beizutragen. 

Doch neben den guten Absichten hat uns der Einblick in den Alltag eines Landwirts auch einige Überraschungen beschert!


  1. Die Gebühren der Safer

Die Safer (Gesellschaften für die Erschließung von Grund und Boden und die Entwicklung des ländlichen Raums) haben die Aufgabe, den Markt für landwirtschaftliche Flächen zu regulieren. Sie können beim Verkauf eines Grundstücks von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um das Gemeinwohl zu wahren – insbesondere, um landwirtschaftliche Flächen zu erhalten und jungen Landwirten den Zugang dazu zu ermöglichen. Häufig begleiten sie einfach die Grundstücksgeschäfte und erheben eine Provision, die ihre wichtigste Einnahmequelle darstellt. 

Für den Kauf unseres Weinguts sind wir also über die örtliche Safer gegangen. Dabei stießen wir auf einen ziemlichen Wust an bürokratischen Hürden, der weder den Landwirten noch der Safer bei ihrer wichtigen Aufgabe, den Markt zu regulieren, besonders helfen dürfte. 


  1. Die zollrechtliche Gestaltung unseres Falls

Ein Weingut zu kaufen bedeutet auch, die Vorzüge des CVI kennenzulernen. Weinbaubetriebe müssen ihr Unternehmen beim Zoll im computergestützten Weinbaukataster (CVI) registrieren lassen. Bis dahin klingt das ganz einfach – nur mussten wir uns mehrfach mit den zuständigen Stellen austauschen, um die passende Kombination zu finden (denn es gibt zahlreiche verschiedene CVI-Arten: Erzeuger, Traubenerzeuger, Händler …), die wir dann wenige Monate später trotzdem noch einmal ändern mussten!

Im ersten, vom Zoll empfohlenen Modell hatten wir ein CVI als Traubenerzeuger, um die Trauben verkaufen zu können, und ein CVI als Händler und Weinbereiter, um unseren Wein zu erzeugen und zu verkaufen. Das alles lief über ein und dasselbe Unternehmen, das seine eigenen Trauben also erst einmal selbst kaufen musste – mitsamt allen damit verbundenen Zollanmeldungen. Es hat uns ganz schön viel Zeit gekostet, den richtigen Ablauf zu finden!


  1. Anlaufstellen für Fördermittel

Mit dem Kauf dieses Weinguts wollen wir den Übergang zu einer ökologischen, agrarökologischen Bewirtschaftung ermöglichen und einen Ort der Begegnung und Weiterbildung schaffen, der allen offensteht. Dafür haben wir nach der Erstellung einer agrarökologischen Bestandsaufnahme und einer Bodenanalyse nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. 

Zugegeben: Mit einem Weingut, das sich über das Département Vaucluse (und damit die Region Provence-Alpes-Côte d’Azur) und die Drôme (und damit die Region Auvergne-Rhône-Alpes) erstreckt, aber seinen Sitz im Département Rhône hat, haben wir es uns nicht leicht gemacht. Trotzdem waren wir überrascht, dass es keine einheitlichen Regeln für alle zuständigen Stellen gibt. Muss man sich an die Stellen im Gebiet wenden, in dem die Reben stehen, oder an die Stellen im Gebiet, in dem der Betrieb seinen Sitz hat? Jede Stelle hat ihre eigenen Vorgaben, die je nach Antrag unterschiedlich sein können … und ich habe es noch nicht geschafft, mir einen Gesamtüberblick zu verschaffen.



  1. Fördermittel, auf die Landwirte aus Gründen der Einfachheit verzichten  

Lange haben wir überlegt, ob wir uns bei der MSA (Mutualité Sociale Agricole), der Sozialversicherung für die Landwirtschaft, als aktive Landwirte anmelden sollten. Der wichtigste Vorteil wäre, Anspruch auf verschiedene Fördermittel zu haben, insbesondere auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den ELER oder France AgriMer. Letztendlich haben wir es nicht getan, aber dadurch kamen wir mit Winzern ins Gespräch, die uns erzählten, dass sie auf bestimmte Fördermittel verzichten, weil die Antragstellung zu umständlich ist.  


  1. Die ersten Zollanmeldungen

Wer Wein produziert und verkauft, muss zahlreiche Meldungen einreichen. Erntemeldung, monatliche zusammenfassende Meldung, DREV … das kann einem am Anfang ganz schön den Kopf verdrehen. Es geht nicht nur darum, die verschiedenen Fristen einzuhalten, sondern auch zu verstehen, wie die angeforderten Angaben einzutragen sind. Die Zollbehörden waren uns eine große Hilfe dabei, uns im Dschungel aus Abkürzungen und Weinbezeichnungen zurechtzufinden. 


  1. Die ersten Kontakte mit der MSA 

Im digitalen Zeitalter verlief der erste Austausch mit der MSA nicht so, wie wir es uns vorgestellt hatten. Es wurden gleich drei Akten angelegt: für die Grundstücksgesellschaft (die das Weingut gekauft hat), die SCEA (die es bewirtschaftet) und einen der Oé-Mitgründer (Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft). Antworten konnte man darauf ausschließlich per Post.

Die ersten Anfragen erreichten uns noch vor dem endgültigen Kauf des Weinguts und damit, bevor uns alle angeforderten Informationen vorlagen. Man riet uns, nach und nach mit den Informationen zu antworten, die wir gerade zur Hand hatten – selbst wenn wir dadurch fünf einzelne Briefe statt eines einzigen am Ende schicken mussten.  


  1. Wie wichtig das Wetter ist

Das klingt selbstverständlich, aber im eigenen Berufsalltag ist es noch einmal etwas ganz anderes! Wir mussten den geplanten Bewirtschaftungsablauf überarbeiten, weil wir die ersten Arbeiten für die Aussaat der Begrünungskulturen wegen des wechselhaften Wetters nicht im gewünschten Zeitraum durchführen konnten … Statt der für den Winter 2024 geplanten Begrünung haben wir deshalb eine Frühjahrseinsaat mit Futterrettich und Sommerackerbohnen vorgesehen. Sie ergänzt die ersten Gaben von Kompost, elementarem Schwefel und Patentkali.


  1. Die Vielfalt der erforderlichen Kompetenzen

Wir haben uns für die Übernahme eines kleinen Weinguts entschieden, um uns leichter einarbeiten zu können – auch wenn dafür weiterhin ganz unterschiedliche Kenntnisse gefragt sind. Vom Verständnis des Geländes, um das richtige Fahrzeug für die Kompostlieferung auszuwählen, bis hin zu juristischem Wissen ist das Spektrum riesig! Ein großes Lob an alle unsere Partnerwinzer und Landwirte generell, die all das tagtäglich meistern. Wir haben gerade erst angefangen – sie machen das schon immer. 


  1. Die Komplexität – gerade wenn man es richtig machen will 

Es war nicht immer einfach, die richtigen Entscheidungen zu treffen, zumal sich die Ergebnisse oft erst langfristig zeigen. Zum Beispiel möchten wir auf dem Weingut die Entwicklung der Artenvielfalt beobachten, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen beurteilen zu können. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Low-Tech-Verfahren der landwirtschaftlichen Beobachtungsstelle für Biodiversität (OAB), die Beobachtung mittels Ökoakustik, Einsätze von Naturkundlern … Oft muss man zu den angestrebten Zielen zurückkehren, aber das ist gar nicht so einfach ;)


  1. Dass alle zu uns sagten: „Das muss ja aufregend sein“ 

Wir haben viel über unser erstes Weingut gesprochen – sowohl in unserem beruflichen als auch in unserem privaten Umfeld. Ich fand es beeindruckend, dass die große Mehrheit unserer Gesprächspartner so positiv reagierte, obwohl die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen steht. Und selbst wenn es dem Weinbau etwas besser geht, sind die Herausforderungen enorm (steigende Temperaturen, Dürren …). Das zeigt, dass die Landwirtschaft und der Weinbau nach wie vor eigene Welten und Berufe sind, die eine besondere Faszination ausüben!

 

Ich hoffe, dieses Format gefällt euch. Schreibt uns gern an hello@oeforgood.com, um uns eure Meinung mitzuteilen. 

Bis bald,
Sophie